Schwarze Liste

In der Schwarzen Liste des Flugverkehrs werden Luftfahrtunternehmen aufgeführt, die nach Sicherheitsstandards arbeiten und verkehren, die entweder nicht mit denen der Europäischen Union übereinstimmen oder die diese Standards nicht einhalten.
Sie wird für die eine Pauschalreise antretende Einzelperson allerdings weniger wichtig sein, als für Urlauber, die ihren Familienurlaub individuell planen und durchführen. Der Grund hierfür ist darin zu suchen, dass zumindest die deutschen Reiseveranstalter und die Anbieter der Reisepreisvergleiche alle auf der aktuellen Backlist geführten Fluglinien grundsätzlich in ihren Programmen nicht berücksichtigen, während Individualreisende diese selbst erkennen und ihre Inanspruchnahme möglichst vermeiden sollten.

Inhalt und Herausgeber

Die Schwarze Liste der Luftfahrtunternehmen wird von der Europäischen Union herausgegeben und regelmäßig aktualisiert. Sie gilt für alle Staaten der Europäischen Gemeinschaft und die Schweiz. Die Liste enthält zum einen Luftfahrtunternehmen beziehungsweise Airlines, deren Flugzeugen in der Europäischen Union nicht verkehren dürfen. Daneben nennt die Liste auch Unternehmen, die ihre Flugzeuge nur unter Einhaltung bestimmter Bestimmungen und Auflagen im Luftraum der EU und auf deren Flughäfen betreiben dürfen. Schließlich kann auch allen Luftfahrtgesellschaften eines einzelner Staaten selbst das Anfliegen von Flugzielen im Gebiet der Europäischen Union untersagt werden.

Die jeweils aktuellen Negativlisten der eine Gefährdung darstellenden Fluggesellschaften beziehungsweise Staaten können unkompliziert im Internet eingesehen und auch ausgedruckt werden. Anzuklicken gilt es lediglich „Suche nach Fluglinien mit Betriebsverbot". Als offizielle Grundlage dient die im Amtsblatt der Europäischen Kommission veröffentlichte jeweilige aktuellste Liste.

Die Prüfkriterien als Grundlage der Schwarzen Liste

Grundanliegen der Überprüfung der Betriebsbedingungen von Fluggesellschaften ist es, die Einhaltung bestehender Sicherheitsstandards durchzusetzen und gleichzeitig deren Niveau ständig anzuheben. Daraus abgeleitet gilt die Feststellung gravierender Mängel in Sicherheitsbereich als vorrangigstes Kriterium. Ein weiteres besteht darin, die fehlende Bereitschaft oder Fähigkeit des jeweiligen Unternehmens zur Abstellung derartiger Mängel zu erkennen. Damit in Verbindung steht ein drittes Kriterium, das die Unfähigkeit der Behörden im Land des Flugreiseanbieters erkennt, um die Abstellung vorhandener Sicherheitsmängel zu veranlassen.

Wie kann die Nutzung einer gefährdenden Fluglinie vermieden werden?

Wer seinen Sommerurlaub oder eine Pauschalreise nach einem erfolgreich absolvierten Reisepreisvergleich im Internet bei einem deutschen Reiseveranstalter bucht, dürfte mit gefährdeten Fluglinien nicht in Berührung kommen, da diese nicht angezeigt werden.
Anders sieht es dagegen immer dann aus, wenn die nächste Reise oder der nächste Familienurlaub individuell zusammengestellt wird. Bei der Suche nach den günstigsten Flügen stößt man schnell und unbeabsichtigt auf ausländische Fluglinien, deren Maschinen durchaus auf der Schwarzen Liste der Sicherheit des Flugverkehrs zu finden sind.
Um diese zu erkennen und Flüge mit ihnen zu vermeiden, sollte in dieser Phase der Reisevorbereitung immer die aktuelle Version dieser Negativliste zurate gezogen werden.
Staaten mit hohen Sicherheitsdefiziten ihrer Luftfahrtunternehmen
Im umfangreicheren Teil A der Schwarzliste werden alle Luftfahrtunternehmen aufgeführt, denen der gesamte Betrieb in der EU untersagt ist. Sie kommen überwiegend aus folgenden Ländern:

- Islamische Republik Afghanistan
- Republik Angola
- Demokratische Republik Kongo
- Republik Indonesien
- Republik Kasachstan
- Libyen
- Republik Mosambik
- Republik Philippinen

Sollte für die Planung des nächsten Sommerurlaubs eine Fluggesellschaft aus Gabun, Angola, Aruba oder den Komoren auftauchen, könnte diese aus dem Teil B dieser Liste stammen, in dem Luftfahrtunternehmen mit auferlegten Beschränkungen aufgeführt werden.