Reiserücktrittskostenversicherung

Die Reiserücktrittkostenversicherung leistet, wenn der Kunde die gebuchte Reise aus einem wichtigen Grund nicht antreten kann. Sie lässt sich einzeln für eine konkrete Pauschalreise sowie als Jahresvertrag abschließen. Des Weiteren ist der Versicherungsschutz in vielen Reiseversicherungspaketen und teilweise auch im Jahresentgelt einer Kreditkarte enthalten. Veranstalter von Studienreisen schließen häufig eine Gruppenversicherung ab, deren Kosten sie in den Reisepreis einrechnen. In diesem Fall findet sich ein entsprechender Hinweis in den Anmerkungen zum Reisepreisvergleich.

Gesonderte Versicherung für jede Reise oder Jahresversicherungsschutz?

Der Abschluss einer gesonderten Reisegepäckversicherung für jede Pauschalreise ist teurer als der das ganze Jahr gültige Versicherungsvertrag. Dieser deckt zudem in der Regel auch spontane Fahrten und je nach Vertragsgestaltung sogar die Kosten zurückgegebener Fahrkarten ab. Der im Kreditkartenentgelt eingeschlossene Versicherungsschutz gilt häufig nur für den Familienurlaub, während er sich bei nicht zusammenlebenden Paaren ausschließlich auf den Karteninhaber erstreckt. Diese Einschränkung trifft sogar zu, wenn dieser den Reisepreis für beide Teilnehmer mittels seiner Kreditkarte beglichen hat. Zu den wenigen Ausnahmen gehören die goldenen Kreditkarten (Mastercard und Visa Card) des ADAC sowie die Mastercard der Advanzia Bank. Letztere ist allerdings mit einem ungewöhnlich hohen Selbstbehalt verbunden. Ein außerordentlich günstiges Reiseversicherungspaket können Mitglieder im Deutschen Jugendherbergswerk über diese Organisation nutzen. Der Einzelabschluss eines Versicherungsvertrages erfolgt häufig gleichzeitig mit der Buchung. Alternativ lässt sich der Vertrag zeitnah zur Reisebuchung abschließen. Die Kosten einer Einzelversicherung für den Sommerurlaub richten sich nach dem Reisepreis.

Wann leistet die Versicherung?

Die Reiserücktrittkostenversicherung erstattet dem Versicherungsnehmer den Reisepreis, wenn dieser eine gebuchte Reise nicht antreten kann. Als Grund gilt immer die Krankheit des Versicherungsnehmers. Die Erkrankung eines nicht mitreisenden Angehörigen ist in einigen Verträgen ebenfalls eingeschlossen. Ein wenige Tage vor dem geplanten Sommerurlaub erlittener schwerer Vermögensschaden durch Brand oder Einbruch gilt ebenfalls als wichtiger Grund für die Absage einer gebuchten Urlaubsreise. Die Leistungen der Reiserücktrittkostenversicherung beschränken sich auf vor dem Reiseantritt eintretende Ereignisse. Schutz vor den durch eine vorzeitige Rückreise entstehenden Kosten bietet ausschließlich eine Reiseabbruchversicherung. Fast alle Versicherungsverträge sehen einen Eigenanteil des Versicherungsnehmers vor, dessen Höhe sich je nach Gesellschaft deutlich unterscheidet. Aus diesem Grund und wegen des uneinheitlichen Umfangs des Versicherungsschutzes ist ebenso wie beim Reisepreisvergleich die Lektüre der vollständigen Vertragsbedingungen beim Versicherungsvergleich erforderlich.

Ist der Abschluss eines Versicherungsvertrages ratsam?

Je nach Datum der Stornierung muss der Kunde den gebuchten Familienurlaub teilweise oder vollständig bezahlen, auch wenn er die Reise nicht antreten kann. Wenige Veranstalter bieten bis maximal drei Monate – selten sechs Wochen – vor dem geplanten Reisebeginn einen kostenlosen Reiserücktritt an. Wer erst am Vorabend der gebuchten Reise erkrankt, muss so gut wie immer den vollständigen Reisepreis zahlen. Dass die eingesparten Kosten der Leistungserbringer eigentlich in Abzug gebracht werden müssen, führt nur zu geringen Rückzahlungen. Zudem müssen Verbraucher diese oft vor Gericht erstreiten, da sich die Reiseveranstalter auf die Klausel in ihren Vertragsbedingungen berufen, wonach bei einer kurzfristigen Reiseabsage der komplette Reisepreis fällig wird. Bei bestehenden Vorerkrankungen besteht in der Reiserücktrittkostenversicherung oft eine Leistungseinschränkung, wenn die Reiseunfähigkeit als deren Folge eintritt. In diesem Fall sollte das ärztliche Attest nahelegen, dass der Patient eine Verschlechterung seines Gesundheitszustandes nicht erwarten musste.