Reisegepäckversicherung

Die Reisegepäckversicherung schützt das Reisegepäck vor Diebstahl und je nach Versicherungsvertrag auch vor Beschädigung. Sie ergänzt für Teilnehmer an Familienreisen die Hausratversicherung, da sie unter bestimmten Umständen auch den einfachen Diebstahl abdeckt. Ihr Abschluss ist vor allem empfehlenswert, wenn Reisende ihren Sommerurlaub auf dem Campingplatz oder im Mehrbettzimmer eines Hostels verbringen. Einige Versicherungsgesellschaften wie die Allianz bieten in der Hausratversicherung beziehungsweise Haushaltsversicherung (eine von wenigen Gesellschaften vorwiegend regional in Ostdeutschland vertriebene Kombination aus der Hausratversicherung und der Privathaftpflichtversicherung) den Einschluss des Reisegepäckschutzes an. Nicht in den Versicherungsschutz für das Reisegepäck integriert sind üblicherweise Reisedokumente, Bargeld und Fahrkarten.

Der Versicherungsschutz

Bei Einbruchdiebstählen aus dem abgeschlossenen Hotelzimmer leistet die Hausratversicherung aufgrund der enthaltenen Außenwirkung Ersatz. Viele Verträge schließen den Einbruchsschutz auf Campingplätzen aufgrund der nur eingeschränkt möglichen Zutrittskontrolle selbst für den Fall aus, dass der Dieb einen ordnungsgemäß abgeschlossenen Wohnwagen aufgebrochen hat. Beim Zelturlaub leistet die Hausratversicherung generell nicht. Das gilt auch, wenn der Feriengast ein Mehrbettzimmer im Hostel oder in der Jugendherberge als Unterkunft wählt. Damit der gewünschte Versicherungsschutz auch auf einer Rucksackreise oder im Sommerurlaub auf dem Campingplatz besteht, ist der Abschluss einer Reisegepäckversicherung mit Campingklausel erforderlich. Einige Kreditkartenverträge schließen zwar einen Versicherungsvertrag zum Reisegepäck ein, machen dessen Wirksamkeit aber von der Bezahlung mittels der Kreditkarte abhängig. Da nicht alle Campingplätze Kreditkarten als Zahlungsmittel akzeptieren, besteht im Familienurlaub ein eingeschränkter Versicherungsschutz. Außer auf dem Campingplatz schützt die Reisegepäckversicherung auch auf Bahnreisen. Das ist vor allem für Alleinreisende interessant, da diese beim Gang zur Toilette ihr Gepäck zwangsweise unbeaufsichtigt lassen müssen. Damit der Versicherer das entwendete Reisegepäck ersetzt, muss der Geschädigte eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Bei hochwertigen Gegenständen ist die Anfertigung eines Fotos vor Reisebeginn sinnvoll. Viele Versicherungsbedingungen schließen allerdings Wertsachen von der Erstattung aus oder stellen zumindest besondere Anforderungen an deren Verwahrung.

Den Preis vergleichen

Während kaum ein Reisender auf den Reisepreisvergleich für den Familienurlaub verzichtet, entscheiden sich viele Verbraucher bei Reiseversicherungen für das erste ihnen vorliegende Angebot. Das ist ungünstig, da es zahlreiche Unterschiede hinsichtlich des Preises und der Leistungen gibt. Neben einer separat abgeschlossenen Reisegepäckversicherung besteht die Möglichkeit, ein komplettes Versicherungspaket zu erwerben. Dieses umfasst in der Regel zusätzlich eine Reiserücktrittversicherung, eine Auslandsreisekrankenversicherung sowie die Haftpflichtversicherung und die Unfallversicherung für die Reise. Auch wenn eine spezielle Reise-Haftpflichtversicherung für die Pauschalreise aufgrund der weltweiten Gültigkeit der Privathaftpflichtversicherung für die meisten Reiseteilnehmer unnötig ist, stellen diese Pakete in vielen Fällen die gegenüber einzelnen Vertragsabschlüssen günstigere Lösung dar. Das gilt besonders, wenn das Versicherungspaket auch eine Reiseabbruchversicherung einschließt. Einen besonders günstigen Versicherungsschutz für das ganze Jahr können Mitglieder des Deutschen Jugendherbergswerks erwerben. Veranstalter von Studienreisen schließen häufig eine Gruppenversicherung für alle Teilnehmer ab, worauf bei einem Reisepreisvergleich zu achten ist. Ausgezeichnete Versicherungsprodukte finden Sie beim Reiseversicherungsspezialist ERV buchbar über das Reiseportal Lastminuteauskunft.de .

Für wen gilt der Versicherungsschutz

Bei Reiseversicherungen bestehen unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der Geltung. Viele Verträge schließen die Familie ein. Das gilt häufig auch für den Partner, wenn das Paar zusammenwohnt. Sogar die in Kreditkarten eingeschlossenen Reiseversicherungen schützen bei noch nicht zusammenlebenden Paaren in der Regel nicht beide Personen, selbst wenn der Reisepreis für die Pauschalreise gemeinsam mittels der Karte bezahlt wurde. Zu den wenigen Ausnahmen gehören die goldenen Kreditkarten der Advanzia Bank und des ADAC, deren Versicherungsschutz sich unabhängig von der Anschrift auf drei (Advanzia) oder fünf (ADAC) Mitreisende erstreckt.