Charterflug

Ein Charterflug wird anders als ein Linienflug nicht nach einem festen Fahrplan, sondern auf Anforderung durchgeführt. Im Reiseverkehr sind Charterflüge bei Pauschalreisen üblich. Sie ermöglichen den Reiseveranstaltern, ihre Gäste preiswert an das gebuchte Ziel für den Sommerurlaub zu bringen. Die von Fluggesellschaften intern verwendete offizielle Bezeichnung für den Bedarfsflug lautet Non-Scheduled Traffic. Die von Reiseveranstaltern gebuchten Flüge unterscheiden sich als IT-Charterflüge von Frachtflügen und von Taxiflügen der Geschäftsreisenden. Auch die von einem Sportverein exklusiv für seine Spieler und Funktionäre gebuchte Maschine stellt eine Sonderform des Charterfluges dar. Bei Reiseberichten und bei der Werbung für Reisen sind üblicherweise IT-Charterflüge gemeint.

An Bord der Charterflüge

IT-Charterflüge werden überwiegend von speziellen Charterfluggesellschaften, teilweise aber auch als Zusatzleistung von Linienfluggesellschaften durchgeführt. Sie starten und landen jeweils auf dem vom Besteller gewünschten Flughafen und bieten somit durchgehende Verbindungen beim Flug in den Sommerurlaub auch zu Zielen an, die sich im Linienverkehr nur mit Umsteigen erreichen lassen. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass der Zielflughafen über eine ausreichend lange Start- und Landebahn verfügt, sodass umsteigefreie Flugverbindungen zu einigen Zielen wie den einzelnen Atollen der Malediven nicht möglich sind. Die Unterteilung der Flugzeugsitze nach verschiedenen Beförderungsklassen ist bei einem Charterflug nicht üblich. In der Regel kommen ausschließlich im Charterverkehr genutzte Maschinen mit Einheitsbestuhlung zum Einsatz. Wenn ausnahmsweise ein üblicherweise im Liniendienst genutztes Flugzeug eine Transportaufnahme im Charterreiseverkehr durchführt, genießen einige Passagiere den Vorteil, ohne Aufpreis einen besonders komfortablen Sitzplatz einzunehmen. Bei Charterflügen nach Ägypten sind zum Teil Einreisebeamte an Bord, sodass Feriengäste das üblicherweise bei der Einreise am Flughafen erhältliche Einreisevisum bereits während des Fluges ausgehändigt bekommen. Diese Dienstleistung wird auch auf vorwiegend von ausländischen Touristen genutzten Linienflügen der staatlichen Gesellschaft EgyptAir (Eigenschreibweise) angeboten.

Freie Plätze auf Charterflügen buchen

Das gemietete Flugzeug ist nicht bei jedem Charterflug durch die Teilnehmer der vom Reiseveranstalter angebotenen Pauschalreise ausgelastet. Die freien Plätze lassen sich durch Individualreisende für ihren Familienurlaub buchen. Wie ein Reisepreisvergleich für Flugtickets zeigt, sind sie in der Regel preiswerter als Flugscheine für Linienverbindungen. Der für einen freien Platz in einer Chartermaschine zu zahlende Preis liegt häufig sogar unter den Kosten eines Billigfluges. Das gilt zumindest, wenn der Kunde nicht dank einer ausgesprochen frühzeitigen Buchung ein ungewöhnlich günstiges Flugticket der Billig-Airline erwirbt. Bei einem Reisepreisvergleich für Flugkosten berücksichtigen angehende Urlauber, dass die meisten Reiseveranstalter für die ausschließliche Flugbuchung einen Pauschalpreis fordern, während Billigflieger üblicherweise zusätzlich zum Grundpreis weitere Preiszuschläge für jede zusätzliche Leistung einschließlich des Gepäcktransports verlangen. Das Freigepäck unterscheidet sich bei Charterflügen kaum von den Gepflogenheiten bei Linienflügen. Beim Familienurlaub achten Reisende allerdings darauf, dass nicht alle Gesellschaften das Gewicht eines gemeinsam genutzten Koffers auf die Freigepäckmenge von zwei Reisenden aufteilen, sodass sich in vielen Fällen die eigene Reisetasche für jedes Familienmitglied empfiehlt. Charterflüge werden naturgemäß nur an den von Reiseveranstaltern als Anreisetage angebotenen Wochentagen durchgeführt. Zumindest in den Sommermonaten findet in den beliebtesten Urlaubsregionen wie Mallorca jedoch täglich der Urlauberwechsel mindestens eines Reiseveranstalters statt, sodass sich auch für jeden Tag freie Restplätze in einer Chartermaschine buchen lassen. Wer besonders sparsam ist, fährt während der Sommerferien im Wohnsitzbundesland zu einem benachbarten Flughafens eines anderen Landes, da die Ticketpreise außerhalb der Schulferien am Abflugort niedriger als während der Hauptreisezeit sind.