Auslandskrankenversicherung

Ob eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll ist? Fakt ist: Der jährliche, im Sommer stattfindende Familienurlaub schützt nicht vor einer Krankheit oder einem Unfall - auch während dem Sommerurlaub kann man krank werden oder, auf Grund eines unachtsamen Schrittes, einen Arzt benötigen. Und wer glaubt, dass sowieso die gesetzliche Krankenkasse für die Behandlung aufkommt, der hat nicht zu 100 Prozent Recht. Denn die gesetzliche Krankenkasse kommt nur für Behandlungen auf, welche innerhalb Europas sowie im Schengen-Gebiet stattfinden. Wer also in einem Staat erkrankt, welches nicht zum Schengen-Gebiet gehört, muss für seine Behandlungen selbst aufkommen. Und medizinische Behandlungen können sehr teuer sein. Aus diesem Grund ist es ratsam, dass man sich für eine dementsprechende Auslandskrankenversicherung entscheidet. Alles andere würde ein extremes finanzielles Risiko bedeuten. Doch wie beim Reisepreisvergleich ist es wichtig, dass die unterschiedlichen Angebote der Versicherungsgesellschaften gegenübergestellt werden. Nur wer im Vorfeld einen Vergleich anstellt und die Angebote wie seine Rechte kennt, der wird sich auch für das beste Angebot entscheiden.

Auch im Schengen-Gebiet können Behandlungen teuer werden

Natürlich kann eine Behandlung aber auch im Schengen-Bereich teuer werden. Vor allem dann, wenn der Regelsatz jenen der gesetzlichen Krankenkasse übersteigt. Denn die gesetzliche Krankenkasse kommt nur für Summen auf, welche auch in Deutschland angefallen wären. Jedoch gibt es (auch im Schengen-Gebiet) einige Länder, welche ein deutlich teureres Gesundheitssystem haben. Ist also eine Behandlung im Ausland teurer als in Deutschland, so kommt die Krankenkasse nur für einen Teil der Behandlungskosten auf. Die restlichen Kosten muss der Reisende aus der eigenen Tasche bezahlen. Ein teures Unterfangen, denn bei einer komplexen Behandlung im Ausland können mehrere tausende Euro anfallen. Aber nicht nur die Behandlung kostet viel Geld. Nicht immer kann eine Behandlung den Urlaub retten; oftmals muss der Sommerurlaub auch abgebrochen werden. Der Abbruch steht dann bevor, wenn die medizinische Versorgung vor Ort nicht gegeben ist bzw. eine medizinische Infrastruktur nicht vorhanden ist. Ein Rücktransport wird von der gesetzlichen Krankenkasse jedoch nicht bezahlt. Auch dann nicht, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Hier muss der Erkrankte selbst für die Kosten aufkommen. Je nach Aufwand (Helikopter, Umbuchung, etc.) können auch hier mehrere tausende Euro anfallen. Vor allem bei Pauschalreisen treten oftmals horrende Summen auf, wenn man etwa seinen Flug umbuchen möchte. Denn schlussendlich endet der Urlaub für die gesamte Familie; wer mit seiner Familie seinen Sommerurlaub abbrechen muss, wird dies nicht alleine machen sondern muss für alle Reisenden die Flüge umbuchen.

Keine Auslandskrankenversicherung - man möchte gar nicht daran denken

Ein Horrorszenario - doch das kann verhindert werden. Mit der Auslandskrankenversicherung ist man auf der sicheren Seite. Zudem sind die Versicherungen schon derart günstig, dass sie bereits als lohnende und sinnvolle Investition anerkannt werden können. Wer sich für eine Versicherung entscheidet, sollte - wie bei einem Reisepreisvergleich - auch hier einen Vergleich der unterschiedlichen Angebote durchführen. Natürlich sollte man nicht nur auf den Preis achten, sondern auch vorwiegend auf die Leistungen der Versicherung Rücksicht nehmen. Wichtig ist, dass etwa bei einem Familienurlaub darauf geachtet wird, dass die Versicherung für alle Reisenden gültig ist. Für Kinder oder Jugendliche gibt es oftmals auch spezielle Tarife. Jene müssen vor dem Abschluss der Versicherung überprüft bzw. verglichen werden.

Die unterschiedlichen Versicherungsmöglichkeiten

Die vielen Begrifflichkeiten sorgen aber auch immer wieder für Verwirrungen bei den Reisenden. Denn wo liegt denn eigentlich der Unterschied zwischen einer Auslandskrankenversicherung und einer Reisekrankenversicherung? Vorwiegend liegt der Unterschied in der Reisedauer. Handelt es sich um eine kürzere Reise, so genügt im Regelfall die Reisekrankenversicherung. Ist man jedoch immer wieder im Ausland bzw. für einen längeren Zeitraum nicht im Inland, ist eine Auslandskrankenversicherung weitaus günstiger. Bei der Versicherung wird jedoch nicht nur die Dauer des Aufenthalts für die Preisberechnung herangezogen; ebenfalls spielt der Anlass der Reise eine Rolle. Vorwiegend werden derartige Versicherungen nicht nur für den Familienurlaub abgeschlossen; ebenfalls kann die Versicherung auch für Studenten, Sprachschüler oder auch High-School-Besucher oder auch Work-and-Travel-Teilnehmer angewandt werden. Selbst Studienreisen oder auch Klassenfahrten können versichert werden. Jene Anlässe sind mitunter entscheidend, wie teuer oder günstig eine dementsprechende Versicherung wird. Ebenfalls zu beachten: Bei einer Reisestornoversicherung gibt es keine Leistungsdeckung bei Unfällen oder Krankheit während der Pauschalreise bzw. dem Urlaub - hier tritt die Versicherung nur in Kraft, wenn etwaige Unfälle sowie Krankheiten vor dem Urlaubsantritt auftreten und somit eine Reise nicht angetreten werden kann. Viele Versicherungsgesellschaften bieten Pakete an, sodass alle Versicherungsarten (Reiserücktritt- sowie Krankenversicherung) in einer Police zusammengefasst werden. Jene Versicherungen werden gerne als "Rundum-Schutzpaket" oder auch "Ultimate Paket" angeboten und sorgen für einen 100%-igen Schutz vor und während der Reise.